Organisation
Chipkarte
Wenn Sie uns besuchen, bitte denken Sie daran, dass wir von Ihnen - sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind - in jedem Quartal einmal die Krankenversicherungskarte benötigen.
Auch wenn Sie mit einer Überweisung von einem anderen Kollegen kommen, müssen wir Ihre Daten per Chipkarte erfassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Behandlung haben (außer in begründeten Notfällen), wenn Sie keine gültige Chipkarte vorlegen können.
Elektronische Gesundheitskarte
Die neue Versichertenkarte, die sog. "Elektronische Gesundheitskarte" wird demnächst mit Online-Fähigkeiten ausgestattet sein.
Ab diesem Zeitpunkt kann kein Arzt mehr für die Sicherheit ihrer sensiblen Daten garantieren, da wir im einzelnen nicht kontrollieren und beeinflussen können, wie und wohin Ihre Daten übertragen werden.
Daher bitten wir alle Patienten mit der neuen EGk eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie uns von der Haftung für die Sicherheit Ihrer Daten ab diesem Zeitpunkt unterbinden. Die Datensicherheit innerhalb unseres lokalen Datennetzwerks innerhalb der Praxis ist dadurch natürlich nicht betroffen. Wir nehmen unsere Schweigepflicht sehr ernst.
Praxisgebühr
Die Gebühr wird von jedem Patienten, sofern er nicht eine gültige Überweisung, Notfallschein (nach ambulanter Behandlung in einer Klinikoder in der Notfalldienstzentrale) oder Befreiungsausweis vorlegen kann, ohne Ausnahme erhoben.
Sollten Sie eines dieser Formulare vergessen haben, müssen wir die Gebühr erneut kassieren, eine Hinterlegung von 10 Euro Pfand und Nachreichen des Formulars am gleichen Tag gegen Rückerstattung der Gebühr , können wir Ihnen a. G. schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit, nicht mehr anbieten.
Eine Rückerstattung der bereits entrichteten Krankenkassengebühr, z.B. bei späterer Vorlage eines Befreiungsausweises ihrer Krankenkasse ist nicht möglich, selbst wenn dieser Ausweis rückwirkend auf Anfang des Jahres ausgestellt wurde.
Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang darauf hinwiesen, dass die o.a. Regelungen mit der momentanen Gesetzgebung in Einklang stehen. Weiterhin dürfen Sie versichert sein, dass die Erhebung der Krankenkassengebühr uns persönlich nur vermehrten administrativen Aufwand beschert - einen persönlichen und/oder finanziellen Vorteil haben wir nicht.
Bonushefte der Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen geben in der letzten Zeit vermehrt Bonushefte an ihre Mitglieder aus. Durch Eintragungen von erfolgten Untersuchungen können Patienten Vergünstigungen durch Ihre Krankenkasse erhalten.
Ein ärztlicher Eintrag in einem Bonusheft stellt rechtlich ein ärztliches Attest auf Wunsch des Patienten dar.
Wunschleistungen können und dürfen nach der gängigen Sozialgesetzgebung nicht zu Lasten der gesetzlichen Kassen erbracht werden. Der zunehmende und nicht unerhebliche administrative Aufwand, den diese Bonushefte verursachen, erlaubt andererseits auch nicht, diese Unterschrift ohne Berechnung zu leisten.
Wir erheben für derartige Einträge vorerst eine Gebühr von 2,50 € - bleiben damit aber weit unter den zulässigen Gebührensätzen.
Noch ein Gedanke hierzu: Ihre Feinstaubplakette am Fahtzeug hat mind. 5 € gekostet....
Notfälle
In Notfällen, außerhalb unserer Sprechzeiten, wenden Sie sich bitte an die hier aufgeführten Kliniken.
Sie sind rund um die Uhr mit einem fachurologischen Notfalldienst besetzt.
- Vincentius Krankenhaus Speyer 06232/133-0
- Hetzel-Stift Neustadt 06321/859-0
- Klinikum Ludwigshafen 0621/503-0
Vertretung
Da wir eine Gemeinschaftspraxis sind, vertreten wir uns natürlich im Abwesenheitsfall gegenseitig - der Vorteil für Sie:
Sie haben als Ansprechpartner für ihre gesundheitlichen Probleme immer "ihre" urologische Praxis mit den bekannten Gesichtern.
Sollte in seltenen Fällen die Praxis geschlossen sein, so erfahren Sie hier oder über unseren Anrufbeantworter: 06232/620740 welcher Urologe uns vertritt.
Natürlich veröffentlichen wir unsere Abwesenheitszeiten auch hier unter der Rubrik Urlaub